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Widerrufsbelehrung

  1. Rücktrittsrecht im Fernabsatz
    1. Konsument ist, wer digitale Mautprodukte erwirbt und dieser Erwerb nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört bzw. sich im Bestellvorgang nicht als Unternehmer deklariert. 
    2. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn gerichtet ist. Juristische Personen gelten stets als Unternehmer.
    3. Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern gelten die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Insbesondere steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu. Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch bereits vor Ablauf dieser Frist erbracht, gelten die gesetzlichen Regelungen über die vorzeitige Vertragserfüllung und den möglichen Entfall des Rücktrittsrechts. Die FAG fordert den Nutzer ausdrücklich beim Kauf eines digitalen Mauttickets auf, zu erklären, dass der Nutzer den etwaigen Verlust des Rücktrittsrechts bei etwaiger Vertragserfüllung vor Fristablauf des 14-tägigen Rücktrittsrechts, zur Kenntnis genommen hat. 
  2. Rücktrittsrecht des Konsumenten vom Bezug eines digitalen Mautproduktes
    1. Konsumenten haben das Recht, vom Bezug eines digitalen Mautproduktes binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beginnt dabei mit dem Tag des Bezugs. 
    2. Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Konsument die FAG mittels einer eindeutigen Erklärung (z. Bsp. E-Mail an info@felbertauernstrasse.at oder Nutzung des Buttons „VERTRAG WIDERRUFEN“ auf shop.felbertauernstrasse.at) über seinen Rücktritt vom Bezug informieren. Die Rücktrittserklärung kann formfrei erfolgen, muss aber eine eindeutige Rücktrittserklärung enthalten. Die Rücktrittsfrist ist eingehalten, wenn die Erklärung innerhalb der Frist nachweislich abgesendet wird. Die Wirkung tritt mit Einlangen bei der FAG ein.
    3. Es gibt folgende Fälle der Rechtsfolgen des Rücktritts:
      • Einzelfahrt-Tickets und gültiger Rücktritt vor vollständiger Leistungserbringung der FAG: es werden die vom Nutzer dafür geleisteten Zahlungen durch die FAG erstattet
      • Bezug einer Jahreskarte und gültiger Rücktritt vor erstmaliger Leistungserbringung der FAG: es werden die vom Nutzer dafür geleisteten Zahlungen durch die FAG erstattet
      • Einzelfahrt-Ticket oder Bezug einer Jahreskarte und gültiger Rücktritt nach erstmaliger Leistungserbringung der FAG: Hat die FAG auf ausdrückliches Verlangen des Konsumenten bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung begonnen, kann der Konsument im Fall eines Rücktritts zur Zahlung eines verhältnismäßigen Betrags für die bis zum Rücktritt bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sein.
      • Wurde die Leistung vollständig erbracht und lagen die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung sowie die Bestätigung der Kenntnisnahme über den Verlust des Rücktrittsrechts vor, kann das Rücktrittsrecht nach Maßgabe des FAGG entfallen.
    4. Rückzahlungen durch die FAG erfolgen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der rechtzeitigen und wirksamen Rücktrittserklärung. Für Rückzahlungen wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dessen sich der Nutzer für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat.